Die Besteuerung liegt in dem Verantwortungsbereich des südafrikanischen
Finanzamtes (SARS).
Die Steuerfähigkeit wird anhand des Daueraufenthaltsortes
(Wohnsitz) bestimmt. Das Steuerjahr beginnt am
01. März und endet am 28. Februar des folgenden Jahres.
“Steuerpflichtig sind alle in Südafrika “ansässigen”
Personen. Die Person gilt in dem Staat als ansässig, in dem
sie über eine ständige Wohnstätte verfügt.
Verfügt Sie in mehreren Staaten über eine ständige
Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig,
zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen
Beziehungen hat (Mittelpunkt des Lebensinteresses).” Quelle:
Doppelbesteuerungsabkommen
Die Einkommensteuer
Einkommensteuersätze
| Steuerzahler |
Steuer |
| Natürliche
Person |
R0 – R32 222 (steuerfrei) |
| R32 222 – R38 000 = 18% des Betrages |
R38 000 – R55 000 = R6840 + 26%
des Betrages
welcher R38 000 überschreitet |
R55 000 – R80 000 = R11 260 + 32%
des Betrages
welcher R55 000 überschreitet |
R80 000 – R100 000 = R19 260 +
37% des Betrages
welcher R80 000 überschreitet |
R100 000 – R215 000 = R26 660 +
40% des Betrages
welcher R100 000 überschreitet |
> R215 000
= R72 660 + 42% des Betrages welcher
R215 000 überschreitet |
| Juristische Person |
30% |
| Treuhandgesellschaft |
40% |
| Schenkungssteuer |
20% |
| Erbschaftssteuer |
20% |
| Lebensversicherung |
|
• Natürliche Person als
Versicherungsnehmer |
30% |
| • Steuerbefreite Fonds |
0% |
• Juristische Person als Versicherungsnehmer |
30% |
| • Pensionsfonds |
18% |
|
Jährliche Steuerbefreiungen für
Einzelpersonen (Investitionseinkommen):
* R11 000 der inländischen Zinseinkünfte für Personen
unter 65 Jahren
* R16 000 der inländischen Zinseinkünfte für Personen
über 65 Jahren
* Der Freibetrag für ausländische Zinseinkünfte und
Dividenden beträgt R1 000, höhere Einkünfte
müssen als Kapitalertrag versteuert werden
Steuerabzugsfähige Beträge (natürliche
Personen):
• Leistungen zur Rentenvorsorge
• Leistungen zur medizinsichen Vorsorge
• Medizinische Versorgung
Steuerabzugsfähige Beträge (juristische
Personen):
• Alle betriebsbedingten Ausgaben (bspw. Löhne, Material,
Miete etc.)
• Alle Leistungen zu Vorsorge und Absicherung der Arbeitnehmer
(z.B. Beiträge zur Krankenversicherung)
Hinweis! – Alle Arbeitnehmer müssen eine Abgabe in Höhe
von 1% der Einkünfte in eine Arbeitslosenversicherung einzahlen
(SARS).
Steuerbare Einkünfte (vom Arbeitgeber
bereitgestellt):
• Geschäftswagen
• Reisekostenerstattung
• Der Arbeitgeber kann alle zusätzlichen geldwerten Vorteile
für seine Arbeitnehmer als Betriebsausgabe absetzen.
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Kapitalertragssteuer
Bei der Veräußerung inländischer und ausländischer
Kapitalanlagen beträgt der Freibetrag für private Anleger
R10 000. Der Steuersatz nach Abzug des Freibetrages beträgt
25%.
Die Steuersätze
| Steuerpflichtiger |
Steuersätze |
Steuerzahler
max.
effektiv |
Versicherungsgesellschaft
(Leben) max. effektiv |
| Natürliche Person |
25% |
0 – 40% |
7.5% |
| Juristische Person |
50% |
15% |
15% |
| Fonds |
50% |
20% |
20% |
|
| |
Steuersätze:
Anteil des Einkommens, welches steuerpflichtig ist.
Steuerzahler max. effektiv: Prozentualer
Anteil des Kapitalertrages, welcher zahlbar wäre, wenn
100% des Kapitalertrages besteuert werden würde.
Versicherungsgesellschaft (Leben) max.
effektiv: Prozentualer Anteil des Kapitalertrages,
welcher zahlbar wäre, wenn 100% des Kapitalertrages besteuert
werden würde. Erkennbar ist der deutliche Vorteil bei
einer Investition über eine Versicherungsgesellschaft.
Siehe: Rentenfonds unterliegen derzeit nicht der Kapitalertragssteuer. |
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Devisenkontrolle
Einfuhr ausländischer Devisen
– Während es keine Beschränkung für die Einfuhr
von Devisen nach Südafrika gibt, gelten dennoch die internationalen
Vorschriften, nach welchen die Herkunft der finanziellen Mittel
belegt werden muss (Kontoauszüge, Transferauszug etc.) bzw.
Belege über den Verkauf von Vermögensgegenständen
(Unternehmens-veräußerung, Immobilienverkauf etc.) vorgelegt
werden müssen.
Besteuerung von ausländischem Vermögen
– Als Steuerpflichtiger in Südafrika wird bei natürlichen
Personen das Welteinkommen im Inland voll versteuert. Wird die Angabe
aller Vermögensgegenstände versäumt, werden Strafgebühren
veranschlagt. Die südafrikanische Regierung hat ihre Absicht
erklärt, Informationen über Steuerpflichtige mit anderen
Staaten auszutauschen und Straftäter rechtlich zu verfolgen.
Juristische Personen –
Diese sind dazu verpflichtet sämtliche ausländischen Einkommen
in das Ursprungsland zu senden – es sie denn, ein Beweis für
die Absicht einer Reinvestition wurde erbracht.
Was wird sich ändern?
So wie wahrscheinlich in den meisten Ländern der Welt gibt
es auch in Südafrika einige Gerüchte und Meinungen über
mögliche Änderungen im kommenden Steuerjahr. Mögliche
Änderungen betreffen folgende Bereiche:
- Devisenkontrollen werden möglicherweise erleichtert oder
sogar gänzlich abgeschafft.
- Da die Belastung des Staates im Bereich der Rentenversorgung
immens ist, wird erwartet, dass weitere Steuererleichterungen
für die private Vorsorge erlassen werden.
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