Einfuhr des Hausrates und persönlicher Güter nach Südafrika
1. Daueraufenthaltsberechtigte
Daueraufenthaltsberechtigte, welche eine gewisse
Zeit im Ausland verbracht haben, können persönliche Güter
zoll-und mehrwertsteuerfrei einführen. Bei der Einfuhr muss
eine Begründung für den Auslandsaufenthalt gegeben werden.
Eine Inventarliste der Gegenstände und der Nachweis des Wohnortswechsels
müssen bei der Zollabfertigung eingereicht werden. Für
diese Güter (exklusiv Waffen, Muntition, alkoholische Getränke
und Tabakwaren und motorisierte Fahrzeuge) wird keine Einfuhrgenehmigung
benötigt.
2. Immigranten und
Inhaber einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
Immigranten und Inhaber einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
können ihre persönlichen Gegenstände ebenfalls zollfrei
einführen (ausgeschlossen sind hierbei alkoholische Genussmittel
und Tabakwaren). Eine Aufstellung der importierten Güter muss
beim Zoll eingereicht werden. Eine Einfuhrgenehmigung und Mwst (ausgenommen
Waffen, Munition und motorisierte Fahrzeuge) wird nicht benötigt.
Ausländische Studenten und Zeitarbeitnehmer können sich
ebenfalls für dieses Vorgehen qualifizieren.
Die Zollabfertigungsformulare DA
304 und P.1.160 müssen vollständig ausgefüllt
und mit Angabe der einzuführenden Güter eingereicht werden.
(Diese Formalien werden üblicherweise vom jeweiligen Transportunternehmen
erledigt.)
Alle Haushalts- und persönlichen Dinge müssen
innerhalb von sechs Monaten ins Land gebracht werden. Sind diese
sechs Monate abgelaufen, muss ein spezieller Antrag mit schlüssigen
Angaben zum Grund der Verzögerung gestellt werden. Bitte wenden
Sie sich an:
|
South African Revenue Service
Customs Commercial Services
Private Bag X923
Pretoria
0001
South Africa
Call Centre Tel: 0860 12 12 18
|
Western Cape
Call Centre Customs Queries
E-mail: customs.qry.wc@sars.gov.za
Fax: +27 21 413 8909
Kwa-Zulu Natal
Call Centre Customs Queries
E-mail: customs.qry.cc@sars.gov.za
Fax: +27 31 328 6017
|
 |
|
Packet
Ankunft |
 |
|
Anmerkung: Falls Sie Ihre Aufenthaltsberechtigung zum Zeitpunkt
der Einreise noch nicht erhalten haben, müssen Sie eine Kaution
von ±50% hinterlegen, die den Zoll-, sowie Steuerwert der
einzuführenden Güter deckt. Diese wird bei Vorlage der
Aufenthaltsgenehmigung zurückerstattet.
3. Touristen
Touristen müssen bei der Einfuhr von Haushaltsgütern oder Möbeln den vollen Zollwert und enstprechende Steuern zahlen und vor der Verschiffung eine entsprechende Einfuhrgenehmigung für alle Güter beim International Trade Administration Commision in Pretoria beantragen. Bitte veranlassen Sie eine Hausratversicherung, damit Hausratschäden über eine Versicherung abgedeckt werden.
International Trade Administration Commission
Director of Import and Export Control
Private Bag X192
Pretoria
0001
South Africa
Tel: +27 12 428 7000
Fax: +27 12 428 7799
Zurück
zum Anfang der Seite
Einfuhr von Fahrzeugen nach Südafrika
KFZ (gebraucht oder
neuwertig)
a) Einfuhrbestimmungen
und Steuern
* Einfuhrzoll = 36% (auf Fahrzeuge, die älter
als 20 Jahre sind, werden 20% Einfuhrzoll erhoben)
* Ad valorem Einfuhrzoll (basierend auf einer Skala abhängig
vom Wert des Wagens) mit einem Minimum von 0,75% und einem Maximum
von 20%
* Mehrwertsteuer (VAT) = 14%
Als Beispiel: Die kummulativen Zölle und
Steuern auf ein Fahrzeug mit einem geschätzten Wert von 200
000 Rand belaufen sich auf ±70% des Marktwertes.
Alle Fahrzeuge mit Wertzoll von weniger als R130
000 zahlen keinen Zoll bei der Einfuhr nach SA.
Falls der Kaufvertrag nicht mehr im Original verfügbar sein
sollte, müssen drei Autohändler im Heimatland Wertgutachten
erstellen, um die Zollabfertigung in Südafrika zu unterstützen.
b) Einfuhrgenehmigung
Für jeden Gebrauchtwagen muss eine Einfuhrgenehmigung
beantragt und an folgende Adresse gesandt werden:
The Director of Import and Export Control
Trade and Industry
Private Bag X192
Pretoria
0001
South Africa
Tel: +27 12 428 7793 oder 428 7796
Fax: +27 12 428 7799
E-mail: rvuuren@itac.org.za
Bitte berücksichtigen Sie, dass erteilte Einfuhrgenehmigungen
nur an Anschriften innerhalb
Südafrikas gesendet werden können.
c) Amtsbefugnis
(Letter of Authority)
Desweiteren muss für alle neuen und gebrauchten
Fahrzeuge, die nach Südafrika importiert werden sollen eine
Amtsbefugnis (Letter of Authority) im Original eingereicht werden.
Anträge bitte an:
The South African Bureau of Standards
Private Bag X192
Pretoria
0001
South Africa
Kontakt: Mr. Paul Snyman
Tel: +27 12 428 6276
Fax: +27 12 344 1568
E-mail: snymanpj@sabs.co.za
Kontakt: Mr. Allen Cohen
Tel: +27 12 428 6891
Fax: +27 12 344 1568
E-mail: cohenaj@sabs.co.za
Die Einfuhr linksgesteuerter Fahrzeuge ist generell
nicht gestattet, falls die Zulassung des Fahrzeuges nach dem
01. Januar 2000 erfolgte (außer von der SABS authorisiert).
2. Motorräder
(gebraucht oder neu)
* Über 800 cc = zollfrei, 7% ad valorem Zoll
plus 14% Mehrwertsteuer.
* 200 – 800 cc = zollfrei, 5% ad valorem Zoll plus 14% Mehrwertsteuer.
* Unter 200 cc = zollfrei, ad valorem zollfrei plus 14% Mehrwertsteuer.
* Eine Einfuhrgenehmigung wird für alle gebrauchten Motorräder
verlangt.
Falls der Kaufvertrag nicht mehr im Original verfügbar sein
sollte, müssen drei Autohändler im Heimatland Wertgutachten
erstellen, um die Zollabfertigung in Südafrika zu unterstützen.
* Immigranten, die in Besitz einer permanenten Aufenthaltsgenehmigung
sind, sind berechtigt ein Motorrad pro Familie zollfrei einzuführen.
Bedingung hierfür ist, dass das Fahrzeug seit mindestens 12
Monaten vor der Einfuhr auf den Namen des Daueraufenthaltsberechtigten
zugelassen ist.
* Alle Einfuhrgebühren und Steuern können ohnen vorherige
Notiz geändert werden.
Zurück
zum Anfang der Seite
Einfuhr von Fahrzeugen durch Personen,
die den gewöhnlichen Aufenthalt nach Südafrika verlegen
1. Befreiung von
der Zollpflicht
Nach Nummer 407.04 des Absatzes 4 des Customs und
Excise Act dürfen –
• Immigranten, und
• Südafrikaner, welche ursprünglich aus der
Republik ausgewandert sind und die in einem anderen Land eine Daueraufenthaltsberechtigung
erhalten haben und dann zurückkehren,
nachdem sie die Daueraufenthaltsgenehmigung für
Südafrika erhalten haben bzw. permanent nach Südafrika
zurückkehren, EIN FAHRZEUG PRO FAMILIE zollfrei importieren.
Voraussetzung dafür ist des weiteren, dass das Fahrzeug ausschließlich
privat genutzt wird und im Namen des Daueraufenthaltsberechtigten
bzw. des Südafrikaners seit mindestens 12 Monaten – vor
dem Einfuhrdatum – registriert war.
Südafrikanische Staatsbürger müssen
die folgenden drei Voraussetzungen erfüllen, um von der Zollpflicht
befreit
zu werden:
01. Auswanderung in der Vergangenheit;
02. Erhalt einer Daueraufenthaltsberechtigung im Ausland; und
03. Permanente Rückkehr nach Südafrika.
Anmerkung:
- Sollte das Fahrzeug weniger als 12 Monate auf
den Einwanderer registriert sein, wird der Zoll im Verhältnis
zu den zu 12 Monaten fehlenden Tagen berechnet.
- Handelt es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug,
muss vor der Verschiffung eine Einfuhrgenehmigung bei der folgenden
Institution beantragt werden:
The Director of Import and Export Control
Private Bag X192
Pretoria
0001
South Africa
Tel: +27 12 428 7793 or 428 7796
Fax: +27 12 428 7799
E-mail: rvuuren@itac.org.za
Download
Antragsformular H462 hier (pdf)
- Für alle Fahrzeuge, die nach Südafrika
importiert werden, muss ein “Letter of Authority” ausgestellt
werden.
Antrage müssen an die folgende Institution gestellt werden:
The South African Bureau of Standards
Private Bag X192
Pretoria
0001
South Africa
Kontakt: Mr. Paul Snyman
Tel: +27 12 428 6276
Fax: +27 12 344 1568
E-mail: snymanpj@sabs.co.za
Kontakt: Mr. Allen Cohen
Tel: +27 12 428 6891
Fax: +27 12 344 1568
E-mail: cohenaj@sabs.co.za
2. Spezielle Ausnahmen
Die folgenden Personen sind von einer Reduzierung
ausgenommen –
• Südafrikaner, welche im Ausland als
Touristen reisen;
• Südafrikaner, welche eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung
im Ausland erhalten, unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes,
z.B. aufgrund einer Studienberechtigung, einer Arbeitserlaubnis,
etc.; und
• Ausländer, welche eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung
in Südafrika haben.
Sollte das Fahrzeug innerhalb der 12 Monate auf
den Namen eines Unternehmens registriert sein, wird der Zoll im
Verhältnis zu den zu 12 Monaten fehlenden Tagen berrechnet.
3. Erforderliche
Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen beim Zoll bzw.
beim Zollagenten der verschiffenden Gesellschaft eingereicht werden:
–
* Immigranten müssen die Daueraufenthaltsgenehmigung
bzw. eine Kopie hiervon einreichen
* Zurückkehrende Südafrikaner müssen den Nachweis
der Auswanderung aus der Republik und einen Nachweis über den
Erhalt einer Daueraufenthaltsgenehmigung im Ausland erbringen (inkl.
Beweis, dass diese nicht widerrufen wurde)
* Vollständig ausgefülltes Formular Nr. DA
304 A
* Kaufvertrag
* KFZ-Schein/Brief
* Nachweis über die Empfangnahme des Fahrzeuges (Datum)
* Nachweis über die Empfangnahme der verschiffenden Gesellschaft
(Datum)
* Eine Einfuhrgenehmigung (bei gebrauchten Fahrzeugen); und
* Ein Original “Letter of Authority” (für alle
Fahrzeuge)
4. Zusätzliche
Informationen
Ein Fahrzeug wird nur als persönlicher Besitz
und als im persönlichen Gebrauch betrachtet, wenn der Besitzer
den Großteil der Zeit des Besitzens das Fahrzeug selbst genutzt
hat. Dieser Zeitraum erstreckt sich von dem Tag der Registrierung
auf den Namen des Besitzers bis zum Tag der Verschiffung nach Südafrika.
Fahrzeuge, die nach den Bestimmungen des Punktes
407.04 eingeführt werden, dürfen in einem Zeitraum von
20 Monaten nach Einfuhr nach Südafrika nicht angeboten, beworben,
vermietet, geleast, ausgetauscht oder verkauft werden. Sollte der
Besitzer den Wagen innerhalb dieser 20 Monate abtreten wollen, wird
eine vorherige Einholung einer entsprechenden Genehmigung verlangt.
Nach den Bestimmungen des Punktes 407.04 müssen
Besitzer, die sich innerhalb der 20 Monate nach der Einfuhr des
Fahrzeuges nach Südafrika länger als 3 Monate an anderem
Ort, als demjenigen, wo das Fahrzeug registriert ist, aufhalten,
müssen von diesem Zeitpunkt das entsprechende Zollentgeld an
den Beauftragten des South African Revenue Service zahlen.
5. Wichtiger Hinweis
Aufgrund der Tatsache, dass die Bestimmungen über
die Höhe der Rückerstattung und der Mehrwertsteuer (VAT)
variieren können und um jegliche Missverständnisse vorzubeugen,
lesen Sie sich bitte die Bestimmungen zur Einfuhr von Fahrzeugen
nach Südafrika genau durch, bevor Sie sich entscheiden, ein
Fahrzeug nach Südafrika verschiffen und einführen zu lassen.
Diesbezügliche Anfragen bitte an:
|
South African Revenue Service
Customs Commercial Services
Private Bag X923
Pretoria
0001
South Africa
Tel: 0860 12 12 18
customs.qry.cc@sars.gov.za |

|
|
|
Auto
Verschiffung |
 |
|
Zurück
zum Anfang der Seite
|