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Südafrikanische Einfuhrinformationen »


Südafrika - Einfuhrinformationen - Kapstadt - Kaapstad - Johannesburg
Import - Export - Waren - Gegenstände - Handelsware
 

 

 





Einfuhr des Hausrates und persönlicher Güter nach Südafrika

1. Daueraufenthaltsberechtigte

Daueraufenthaltsberechtigte, welche eine gewisse Zeit im Ausland verbracht haben, können persönliche Güter zoll-und mehrwertsteuerfrei einführen. Bei der Einfuhr muss eine Begründung für den Auslandsaufenthalt gegeben werden. Eine Inventarliste der Gegenstände und der Nachweis des Wohnortswechsels müssen bei der Zollabfertigung eingereicht werden. Für diese Güter (exklusiv Waffen, Muntition, alkoholische Getränke und Tabakwaren und motorisierte Fahrzeuge) wird keine Einfuhrgenehmigung benötigt.

2. Immigranten und Inhaber einer befristeten Aufenthaltserlaubnis

Immigranten und Inhaber einer befristeten Aufenthaltserlaubnis können ihre persönlichen Gegenstände ebenfalls zollfrei einführen (ausgeschlossen sind hierbei alkoholische Genussmittel und Tabakwaren). Eine Aufstellung der importierten Güter muss beim Zoll eingereicht werden. Eine Einfuhrgenehmigung und Mwst (ausgenommen Waffen, Munition und motorisierte Fahrzeuge) wird nicht benötigt. Ausländische Studenten und Zeitarbeitnehmer können sich ebenfalls für dieses Vorgehen qualifizieren.

Die Zollabfertigungsformulare DA 304 und P.1.160 müssen vollständig ausgefüllt und mit Angabe der einzuführenden Güter eingereicht werden. (Diese Formalien werden üblicherweise vom jeweiligen Transportunternehmen erledigt.)

Alle Haushalts- und persönlichen Dinge müssen innerhalb von sechs Monaten ins Land gebracht werden. Sind diese sechs Monate abgelaufen, muss ein spezieller Antrag mit schlüssigen Angaben zum Grund der Verzögerung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich an:


 

South African Revenue Service
Customs Commercial Services
Private Bag X923
Pretoria
0001
South Africa

Call Centre Tel: 0860 12 12 18

Western Cape
Call Centre Customs Queries
E-mail: customs.qry.wc@sars.gov.za
Fax: +27 21 413 8909

Kwa-Zulu Natal
Call Centre Customs Queries
E-mail: customs.qry.cc@sars.gov.za
Fax: +27 31 328 6017

Packet Ankunft
Import von Waren nach Südafrika


Anmerkung: Falls Sie Ihre Aufenthaltsberechtigung zum Zeitpunkt der Einreise noch nicht erhalten haben, müssen Sie eine Kaution von ±50% hinterlegen, die den Zoll-, sowie Steuerwert der einzuführenden Güter deckt. Diese wird bei Vorlage der Aufenthaltsgenehmigung zurückerstattet.

3. Touristen

Touristen müssen bei der Einfuhr von Haushaltsgütern oder Möbeln den vollen Zollwert und enstprechende Steuern zahlen und vor der Verschiffung eine entsprechende Einfuhrgenehmigung für alle Güter beim International Trade Administration Commision in Pretoria beantragen. Bitte veranlassen Sie eine Hausratversicherung, damit Hausratschäden über eine Versicherung abgedeckt werden.

International Trade Administration Commission
Director of Import and Export Control
Private Bag X192
Pretoria
0001
South Africa

Tel: +27 12 428 7000
Fax: +27 12 428 7799

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Einfuhr von Fahrzeugen nach Südafrika

KFZ (gebraucht oder neuwertig)

a) Einfuhrbestimmungen und Steuern

* Einfuhrzoll = 36% (auf Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind, werden 20% Einfuhrzoll erhoben)
* Ad valorem Einfuhrzoll (basierend auf einer Skala abhängig vom Wert des Wagens) mit einem Minimum von 0,75% und einem Maximum von 20%
* Mehrwertsteuer (VAT) = 14%

Als Beispiel: Die kummulativen Zölle und Steuern auf ein Fahrzeug mit einem geschätzten Wert von 200 000 Rand belaufen sich auf ±70% des Marktwertes.

Alle Fahrzeuge mit Wertzoll von weniger als R130 000 zahlen keinen Zoll bei der Einfuhr nach SA.
Falls der Kaufvertrag nicht mehr im Original verfügbar sein sollte, müssen drei Autohändler im Heimatland Wertgutachten erstellen, um die Zollabfertigung in Südafrika zu unterstützen.

b) Einfuhrgenehmigung

Für jeden Gebrauchtwagen muss eine Einfuhrgenehmigung beantragt und an folgende Adresse gesandt werden:

The Director of Import and Export Control
Trade and Industry
Private Bag X192
Pretoria
0001
South Africa

Tel: +27 12 428 7793 oder 428 7796
Fax: +27 12 428 7799
E-mail: rvuuren@itac.org.za

Bitte berücksichtigen Sie, dass erteilte Einfuhrgenehmigungen nur an Anschriften innerhalb
Südafrikas gesendet werden können.

c) Amtsbefugnis (Letter of Authority)

Desweiteren muss für alle neuen und gebrauchten Fahrzeuge, die nach Südafrika importiert werden sollen eine Amtsbefugnis (Letter of Authority) im Original eingereicht werden. Anträge bitte an:

The South African Bureau of Standards
Private Bag X192
Pretoria
0001
South Africa

Kontakt: Mr. Paul Snyman
Tel: +27 12 428 6276
Fax: +27 12 344 1568
E-mail: snymanpj@sabs.co.za

Kontakt: Mr. Allen Cohen
Tel: +27 12 428 6891
Fax: +27 12 344 1568
E-mail: cohenaj@sabs.co.za

Die Einfuhr linksgesteuerter Fahrzeuge ist generell nicht gestattet, falls die Zulassung des Fahrzeuges nach dem
01. Januar 2000 erfolgte (außer von der SABS authorisiert).

2. Motorräder (gebraucht oder neu)

* Über 800 cc = zollfrei, 7% ad valorem Zoll plus 14% Mehrwertsteuer.
* 200 – 800 cc = zollfrei, 5% ad valorem Zoll plus 14% Mehrwertsteuer.
* Unter 200 cc = zollfrei, ad valorem zollfrei plus 14% Mehrwertsteuer.
* Eine Einfuhrgenehmigung wird für alle gebrauchten Motorräder verlangt.

Falls der Kaufvertrag nicht mehr im Original verfügbar sein sollte, müssen drei Autohändler im Heimatland Wertgutachten erstellen, um die Zollabfertigung in Südafrika zu unterstützen.

* Immigranten, die in Besitz einer permanenten Aufenthaltsgenehmigung sind, sind berechtigt ein Motorrad pro Familie zollfrei einzuführen. Bedingung hierfür ist, dass das Fahrzeug seit mindestens 12 Monaten vor der Einfuhr auf den Namen des Daueraufenthaltsberechtigten zugelassen ist.
* Alle Einfuhrgebühren und Steuern können ohnen vorherige Notiz geändert werden.

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Einfuhr von Fahrzeugen durch Personen, die den gewöhnlichen Aufenthalt nach Südafrika verlegen

1. Befreiung von der Zollpflicht

Nach Nummer 407.04 des Absatzes 4 des Customs und Excise Act dürfen –

• Immigranten, und
• Südafrikaner, welche ursprünglich aus der Republik ausgewandert sind und die in einem anderen Land eine Daueraufenthaltsberechtigung erhalten haben und dann zurückkehren,

nachdem sie die Daueraufenthaltsgenehmigung für Südafrika erhalten haben bzw. permanent nach Südafrika zurückkehren, EIN FAHRZEUG PRO FAMILIE zollfrei importieren. Voraussetzung dafür ist des weiteren, dass das Fahrzeug ausschließlich privat genutzt wird und im Namen des Daueraufenthaltsberechtigten bzw. des Südafrikaners seit mindestens 12 Monaten – vor dem Einfuhrdatum – registriert war.

Südafrikanische Staatsbürger müssen die folgenden drei Voraussetzungen erfüllen, um von der Zollpflicht befreit
zu werden:

01. Auswanderung in der Vergangenheit;
02. Erhalt einer Daueraufenthaltsberechtigung im Ausland; und
03. Permanente Rückkehr nach Südafrika.

Anmerkung:

- Sollte das Fahrzeug weniger als 12 Monate auf den Einwanderer registriert sein, wird der Zoll im Verhältnis zu den zu 12 Monaten fehlenden Tagen berechnet.

- Handelt es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug, muss vor der Verschiffung eine Einfuhrgenehmigung bei der folgenden Institution beantragt werden:

The Director of Import and Export Control
Private Bag X192
Pretoria
0001
South Africa

Tel: +27 12 428 7793 or 428 7796
Fax: +27 12 428 7799
E-mail: rvuuren@itac.org.za

Download Antragsformular H462 hier (pdf)

- Für alle Fahrzeuge, die nach Südafrika importiert werden, muss ein “Letter of Authority” ausgestellt werden.
Antrage müssen an die folgende Institution gestellt werden:

The South African Bureau of Standards
Private Bag X192
Pretoria
0001
South Africa

Kontakt: Mr. Paul Snyman
Tel: +27 12 428 6276
Fax: +27 12 344 1568
E-mail: snymanpj@sabs.co.za

Kontakt: Mr. Allen Cohen
Tel: +27 12 428 6891
Fax: +27 12 344 1568
E-mail: cohenaj@sabs.co.za

2. Spezielle Ausnahmen

Die folgenden Personen sind von einer Reduzierung ausgenommen –

• Südafrikaner, welche im Ausland als Touristen reisen;
• Südafrikaner, welche eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung im Ausland erhalten, unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes, z.B. aufgrund einer Studienberechtigung, einer Arbeitserlaubnis, etc.; und
• Ausländer, welche eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung in Südafrika haben.

Sollte das Fahrzeug innerhalb der 12 Monate auf den Namen eines Unternehmens registriert sein, wird der Zoll im Verhältnis zu den zu 12 Monaten fehlenden Tagen berrechnet.

3. Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen beim Zoll bzw. beim Zollagenten der verschiffenden Gesellschaft eingereicht werden: –

* Immigranten müssen die Daueraufenthaltsgenehmigung bzw. eine Kopie hiervon einreichen
* Zurückkehrende Südafrikaner müssen den Nachweis der Auswanderung aus der Republik und einen Nachweis über den Erhalt einer Daueraufenthaltsgenehmigung im Ausland erbringen (inkl. Beweis, dass diese nicht widerrufen wurde)
* Vollständig ausgefülltes Formular Nr. DA 304 A
* Kaufvertrag
* KFZ-Schein/Brief
* Nachweis über die Empfangnahme des Fahrzeuges (Datum)
* Nachweis über die Empfangnahme der verschiffenden Gesellschaft (Datum)
* Eine Einfuhrgenehmigung (bei gebrauchten Fahrzeugen); und
* Ein Original “Letter of Authority” (für alle Fahrzeuge)

4. Zusätzliche Informationen

Ein Fahrzeug wird nur als persönlicher Besitz und als im persönlichen Gebrauch betrachtet, wenn der Besitzer den Großteil der Zeit des Besitzens das Fahrzeug selbst genutzt hat. Dieser Zeitraum erstreckt sich von dem Tag der Registrierung auf den Namen des Besitzers bis zum Tag der Verschiffung nach Südafrika.

Fahrzeuge, die nach den Bestimmungen des Punktes 407.04 eingeführt werden, dürfen in einem Zeitraum von 20 Monaten nach Einfuhr nach Südafrika nicht angeboten, beworben, vermietet, geleast, ausgetauscht oder verkauft werden. Sollte der Besitzer den Wagen innerhalb dieser 20 Monate abtreten wollen, wird eine vorherige Einholung einer entsprechenden Genehmigung verlangt.

Nach den Bestimmungen des Punktes 407.04 müssen Besitzer, die sich innerhalb der 20 Monate nach der Einfuhr des Fahrzeuges nach Südafrika länger als 3 Monate an anderem Ort, als demjenigen, wo das Fahrzeug registriert ist, aufhalten, müssen von diesem Zeitpunkt das entsprechende Zollentgeld an den Beauftragten des South African Revenue Service zahlen.

5. Wichtiger Hinweis

Aufgrund der Tatsache, dass die Bestimmungen über die Höhe der Rückerstattung und der Mehrwertsteuer (VAT) variieren können und um jegliche Missverständnisse vorzubeugen, lesen Sie sich bitte die Bestimmungen zur Einfuhr von Fahrzeugen nach Südafrika genau durch, bevor Sie sich entscheiden, ein Fahrzeug nach Südafrika verschiffen und einführen zu lassen. Diesbezügliche Anfragen bitte an:


 

South African Revenue Service
Customs Commercial Services
Private Bag X923
Pretoria
0001
South Africa

Tel: 0860 12 12 18

customs.qry.cc@sars.gov.za

 
Auto Verschiffung
Import von Kraftfahrzeugen nach Südafrika

 

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