Nachstehend finden Sie eine Liste der am häufigsten gestellten
Fragen zum Thema Immigration
nach Südafrika.
Senden Sie uns Ihre Fragen über unser Formular
- Was brauche ich, wenn ich
als Deutsche in Südafrika Urlaub machen möchte?
Deutschland gehört zu den “Nicht-visapflichtigen-Ländern”, d.h für einen bis zu drei Monate langen Urlaub benötigen Sie bei der Einreise nur Ihren gültigen Reisepass und ein Rückflugticket. Die Besuchergenehmigung wird am Flughafen erteilt. Sollten Sie sich länger als drei Monate in Südafrika als Besucher aufhalten wollen, ist eine Verlängerung der Besuchergenehmigung für weitere drei Monate möglich.
- Meine Freundin bzw.
mein Freund ist Südafrikaner - gibt es für mich eine
Möglichkeit eine unbefristete
Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis zu erhalten?
Ja und nein, Lebenspartner von Südafrikanern oder Daueraufenthaltsberechtigten (die ihre Lebenspartnerschaft nachweisen können) können einen Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung erst stellen, wenn und sobald die Beziehung fünf Jahre lang bestanden hat. Eine Arbeitsgenehmigung kann sofort und unter vereinfachten Bedingungen beantragt werden.
- Wann gilt eine Beziehung als “Lebenspartnerschaft”?
Die Grundelemente sind Zusammenleben und geteilte finanzielle Verpflichtungen. Es gibt keine Mindestdauer für die Beziehung.
- Ich möchte gern in
Suedafrika arbeiten, welche Chancen habe ich als Deutscher eine
Arbeitserlaubnis
zu erhalten?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine Arbeitserlaubnis
zu beantragen.
Bitte schauen Sie in unserer Informationsbroschüre unter Punkt
B.
III.6.
- Einer meiner Familienangehörigen
hat eine Daueraufenthaltsberechtigung für Südafrika.
Kann ich dann auch eine bekommen?
Familienangehörige des 1ten Ranges (Kinder,
Eltern, Ehepartner) können ebenfalls einen Antrag auf
Daueraufenthalt stellen.
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- Ich würde gerne im nächsten Jahr eine Freiwilligentätigkeit in Kapstadt ausüben und dafür mit einem one-way ticket einreisen. Genügt hierfür das Touristenvisum, und was muss ich bei der Einreise beachten?
Freiwilligenarbeit für gemeinnützige Organisationen (z.B. Kinder-, Waisen- oder Altenheime, Frauen-/Aidsprojekte, Rotes Kreuz etc.) kann für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren ausgeübt werden. Hierfür ist aber vor Einreise eine entsprechende Genehmigung einzuholen. Falls Sie kein Rückflugticket haben, müssen Sie am Flughafen bei der Einreise eine Kaution in bar hinterlegen, falls Sie diese nicht bereits bei der Botschaft geleistet haben oder davon befreit worden sind. Mit einem normalen Touristenvisum kann keine Freiwilligentätigkeit geleistet werden!
- Benötige ich für die Absolvierung eines Praktikums eine Genehmigung, oder kann ich als Tourist einreisen und tätig werden?
Die Einordnung von Praktika, Referendarstätigkeit, praktischen Tätigkeiten von Medizinern etc. ist höchst umstritten und erfolgt bei verschiedenen Stellen unterschiedlich. In jedem Fall ist eine Genehmigung einzuholen, und die Tätigkeit kann nicht mit dem Touristenstatus ausgeübt werden, auch wenn sie unbezahlt ist. Bitte wenden Sie sich an unsere Berater, um den letzten Stand der Entwicklung zu erfahren.
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