
AUFENTHALTS-
UND EINWANDERUNGSRECHT
SÜDAFRIKA
(Immigration
Act No 13 of 2002, geändert durch Act No
19 of 2004; Immigration
Regulations vom 1. Juli 2005)
Stand:
Juli 2005
I.
Einleitung
II.
Gesetzesänderung 1. Juli 2005
1.
Verfahren und Hintergrund
2.
Intention des Gesetzgebers und Herangehensweise
3.
Zusammenfassende Bewertung
III.
Aufenthaltsmöglichkeiten nach Aufenthaltszweck/-grund
-
Besuch,
Urlaub
-
Verwandtschaft
zu südafrikanischen Staatsbürgern oder Daueraufenthalts-berechtigten
-
Vorherige
Staatsangehörigkeit oder Daueraufenthaltsberechtigung
-
Freiwillige,
gemeinnützige oder wohltätige Aktivität
-
Ausbildung,
Studium, Praktika, Referendariat, akademisches Sabbatjahr /
Forschung
-
Unselbständige
Arbeit
-
Unternehmen
mit dauerhaftem Bedarf an ausländischen Arbeitnehmern
-
Selbständige
Arbeit, Unternehmertum
-
Finanzielle
Unabhängigkeit, Rente, Pension
IV.
Allgemeines
-
Kaution
-
Ort
der Einreichung
-
Verlängerungen
-
Aufenthaltsmöglichkeiten
für Familienmitglieder von Antragstellern
-
Natur
der Daueraufenthaltsgenehmigung
-
Einfluss
der Gesetzesänderung auf existierende Genehmigungen und
laufende Anträge
V.
Kommentar
I.
Einleitung
Seit
vielen Jahren ist Südafrika ein beliebtes Ziel für Urlauber,
Studenten, Arbeitnehmer und Unternehmer, Investoren und Rentner.
Die Vielfalt und Schönheit des Landes und seiner Menschen
lassen die wenigsten unberührt und verleiten viele, ihre geplanten
Aufenthaltszeiten zu verlängern oder sich sogar ganz dort
niederzulassen.
Für
viele bedeutet in diesem Zusammenhang das Erlangen der zutreffenden
Aufenthaltsgenehmigung eine große Hürde. Aufgrund der
Komplexität der Materie und der Relevanz des Erfolges für
die Lebensplanung ist es zu empfehlen, sich professionell beraten
zu lassen.
Sowohl
bei der Wahl der Antragsart und des Antragsverfahrens als auch
bei der Zusammenstellung des Antrags gibt es zahllose Fehlerquellen,
die viel Zeit und oftmals den Erfolg des Antrags kosten können.
Wenn ein Antrag erst einmal abgelehnt wurde, ist es zeitintensiv
und nervenaufreibend und in einigen Fällen unmöglich,
doch noch eine Genehmigung zu erhalten. Auch mangelt es bei den
Behörden vielfach noch an Transparenz und Einheitlichkeit
der Interpretationen und Entscheidungen, was zu Missverständnissen
und Frustration führen kann. Mit Hilfe fachlicher Beratung
kann die Immigrationsthematik jedoch in den meisten Fällen
auf angenehme Weise gelöst werden.
Im
Folgenden sollen nun die wichtigsten Elemente des südafrikanischen
Einwanderungsrechts dargestellt werden. Es handelt sich hierbei
lediglich um eine Zusammenfassung. Sie ist nicht erschöpfend
und ersetzt daher nicht die Beratung im Einzelfall.
Die
verschiedenen Genehmigungsarten wurden nach Aufenthaltszweck/-grund
gegliedert. In jeder Kategorie werden die Möglichkeiten für
einen befristeten Aufenthalt sowie für einen Daueraufenthalt
dargestellt.
II.
Gesetzesänderung 1. Juli 2005
-
Verfahren
und Hintergrund
Die
jüngste Gesetzesänderung ist die Reaktion der
seit den Wahlen im April 2004 amtierenden Innenministerin Nosiviwe Mapisa-Nqakula
(African National Congress - ANC) auf das zuvor vom damaligen
Innenminister Dr. Mangosuthu Buthelezi (Inkatha Freedom
Party –IFP) eingeführte Einwanderungsrecht vom
April 2003, das revolutionäre Änderungen mit
sich gebracht hatte.
Buthelezi
und seine Berater hatten –auf nicht unumstrittene Weise und
gegen den Widerstand vieler Parlamentsangehöriger –ein
Einwanderungssystem eingeführt, das sich bemühte, globalen
Trends gerecht zu werden und Investitionen anzuziehen. Es sollte
die legale Einwanderung vereinfachen und so Ressourcen für
die Bekämpfung der illegalen Einwanderung freimachen.
Das
Gesetz wurde auf verschiedenen Ebenen kritisiert, insbesondere
auch, weil nicht alle relevanten Organe ausreichend konsultiert
worden waren.
-
Intention
des Gesetzgebers und Herangehensweise
Wie
man in der Presse und in persönlichen Gesprächen verlauten
ließ, war das Ziel der jüngsten Gesetzesänderung,
rechtliche Mängel im vorherigen Gesetz zu korrigieren, Lücken
zu schließen, die Anwendung zu vereinfachen und die Bedingungen
für Investitionen zu verbessern. Natürlich sollen –wie
in allen Bereichen südafrikanischer Politik - möglichst
die Nachbarländer sowie Restafrika gesondert berücksichtigt
werden. Obwohl erkannt wird, dass direkte Fremdinvestition dringend
gebraucht wird, will man verstärkt zwischen verschiedenen
Investitionsarten differenzieren und legt großen Wert darauf,
inwiefern eine Investition oder ein Einwanderer zum nachhaltigen
Wachstum Südafrikas und zur Schaffung von Arbeitsplätzen
beitragen.
Ganz
entscheidend war in dieser Runde für die Verfasser
des Regelungswerkes, dass eine umfassende Konsultation
stattfand und betroffenen Organen ausreichend Gelegenheit
zur Stellungnahme gegeben wurde. Die Behörde wendete
daher gerade beim Verfassen der Durchführungsvorschriften
ein partizipatives Verfahren an, das die Öffentlichkeit,
das Immigration Advisory Board (der Ministerin unterstellter
Beirat), die betroffenen Ministerien und sogar das Kabinett
miteinbezog. Hiermit sollte ein möglichst breiter
Konsens für dieses komplexe Regelungswerk geschaffen
werden, das eine Vielzahl von Interessen berührt und
typischerweise Kontroversen schafft.
-
Zusammenfassende
Bewertung
Das
neue Gesetzeswerk bringt einige positive Änderungen und Klärungen
und macht die Handhabung des Einwanderungsrechts benutzerfreundlicher.
Einige Voraussetzungen für Arbeitsgenehmigungen sind entfallen
(dafür sind neue eingeführt und Ausnahmen abgeschafft
worden), und die finanziellen Bedingungen für Rentner sind
logischer gestaltet worden. Allerdings beinhaltet das Gesetz auch
einige Elemente, die sich zum Nachteil der Antragsteller und unserer
Einschätzung nach auch entgegen der eigentlich beabsichtigten
Anziehung von Investoren und der Wachstumsförderung auswirken.
Klar
wird beim Studium des Regelwerkes, dass viele verstreute
Interessen gewahrt und Wünsche erhört werden
sollten. Leider wurden bei der breiten Konsultation der
betroffenen Organe wesentliche Stellen ausgelassen, die
Einsicht in die praktischen Probleme einiger Regelungen
hätten geben können. Die Warnungen hinsichtlich
dieser praktischen Auswirkungen und Probleme von Seiten
des Immigration Advisory Board, Experten und der Öffentlichkeit
wurden weitgehend ignoriert, und man stellte sich auf den
Standpunkt, von rechtlichen Prinzipien könne nicht
aus praktischen Erwägungen abgewichen werden, und
die existierenden Probleme fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich
des Innenministeriums.
So
wurden hart erkämpfte Änderungen aus dem Jahre
2003 teilweise wieder abgeschafft und in vieler Hinsicht
der vorherige status quo wiederhergestellt. In einigen
Bereichen (beispielsweise bei der Unternehmergenehmigung)
sind die Bedingungen nun sogar restriktiver als vor 2003.
Der Ermessensspielraum der Behörde ist wieder vergrößert,
das Verfahren zur Überprüfung behördlicher
Entscheidungen verkürzt, und die ausdrückliche
Verpflichtung, Anträge möglichst innerhalb von
30 Tagen zu bearbeiten, wieder abgeschafft worden. Die
Auslagerung und Zentralisierung der Regulierung des Berufsstandes
der Einwanderungsberater (Immigration Practitioners)
durch Schaffung einer Art Anwaltskammer ist weitgehend
rückgängig gemacht worden. Langfristige Aufenthalte
in Südafrika sind nur noch in eng bestimmten Fällen
möglich.
Eine
klare Richtung und Vision lässt die Gesetzesänderung
leider vermissen, und es scheint, als werde die Bedeutung des Einwanderungsrechts
in allen Details für Südafrikas Entwicklung unterschätzt.
Anstatt Investoren anzuziehen, hat sie Verwirrung und Befremden
ausgelöst und insofern ihr wichtigstes Ziel verfehlt.
III.
Aufenthaltsmöglichkeiten nach Kategorien
-
Besuch,
Urlaub
-
Aufenthalt
bis zu 3 Monaten
Wer
sich in Südafrika über einen Zeitraum von bis
zu 3 Monaten aufhalten und keiner genehmigungspflichtigen
Aktivität folgen möchte, kann hierfür relativ
problemlos eine Besuchergenehmigung erhalten. Die
meisten europäischen Länder sind von der Visumspflicht
befreit, so dass deren Staatsangehörige die Genehmigung
automatisch bei der Einreise erhalten.
Voraussetzungen
sind:
-
der
Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung des Aufenthaltes
(wobei der Begriff „ausreichend“nicht definiert
ist),
oder
die
Bestätigung der Kostenübernahme durch einen südafrikanischen
Gastgeber;
-
die
Vorlage eines gültigen Rückflugtickets, das den
beantragten Zeitraum abdeckt,
oder
die
Leistung einer Kaution in Höhe des Wertes eines solchen Tickets.
Eine einmalige Verlängerung
für weitere 3 Monate ist unter den obigen Voraussetzungen
gegen Leistung einer Gebühr möglich. Bis zuletzt
konnte die Besuchergenehmigung beliebig häufig
verlängert werden.
-
Aufenthalt
von 3 bis 36 Monaten
Besuchergenehmigungen für
einen längeren Zeitraum (bis zu 3 Jahre) werden seit
der jüngsten Gesetzesänderung nur noch in eng
definierten Fällen erteilt (siehe hierzu unten unter „Freiwillige,
gemeinnützige, wohltätige Aktivität“und „Ausbildung,
Studium, Praktika, Referendariat, akademisches Sabbatjahr,
Forschung“). Der reine langfristige Aufenthalt ohne
bestimmten Grund oder eine familiäre Beziehung zu
einem Inhaber bestimmter Genehmigungen (siehe unten unter „Aufenthaltsmöglichkeiten
für Familienmitglieder von Antragstellern“)
ist nicht mehr erlaubt.
-
Daueraufenthalt
Für
die meisten der in Abschnitt 1. genannten Aktivitäten
gibt es keine Möglichkeit, eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu
erlangen. Allein die Ehe-/Lebenspartner und die finanziell
abhängigen Kinder von Antragstellern für eine Daueraufenthaltsgenehmigung in
bestimmten Kategorien werden in dessen Antrag mit einbezogen.
(Siehe hierzu unten unter Punkt IV.4.)
-
Verwandtschaft
zu südafrikanischen Staatsbürgern oder Daueraufenthaltsberechtigten
-
Ehe-
/ Lebenspartner
Ehe-
und Lebenspartnern von Südafrikanern oder Inhabern einer Daueraufenthaltsgenehmigung,
die sich nicht für eine Studien-, Arbeits- oder Unternehmergenehmigung
qualifizieren, kann es allein aufgrund ihrer Ehe oder Partnerschaft
ausdrücklich erlaubt werden, zu arbeiten, zu studieren oder
ein Geschäft zu betreiben, ohne weitere Anforderungen erfüllen
zu müssen.
Unter
den Begriff „Lebenspartner“fällt eine gleich-
oder gegengeschlechtliche Partnerschaft zwischen einem Ausländer
und einem südafrikanischen Staatsbürger oder Daueraufenthaltsberechtigten
unabhängig davon, wo die Partnerschaft begründet wurde.
Der Nachweis hierfür wird durch eine eidesstattliche Erklärung
und eine Reihe weiterer Unterlagen erbracht. Das Erfordernis des
notariellen Vertrages ist mit der jüngsten Gesetzesänderung
weggefallen.
-
Unmittelbare
Familie
Mitglieder
der unmittelbaren Familie von Südafrikanern oder Daueraufenthaltsberechtig-ten
können eine Verwandtengenehmigung erlangen.
Der Begriff der „unmittelbaren Familie“umfasst
laut gesetzlicher Definition „Mitglieder in der zweiten
Verwandtschaftsstufe, wobei Ehe-/Lebenspartnerschaft als
eine Stufe gilt, aber gemeinsame Vorfahren nicht“.
Diese Genehmigung erlaubt nur den reinen Aufenthalt und
beinhaltet keine Arbeits- oder Studiengenehmigung. Die Verwandtengenehmigung wird
für maximal zwei Jahre ausgestellt.
-
Daueraufenthalt
Seit
der jüngsten Gesetzesänderung qualifizieren sich Ehe-/Lebenspartner
von Südafrikanern oder Daueraufenthaltsberechtigten für
eine Daueraufenthaltsgenehmigung erst, wenn und soweit die Ehe
oder Partnerschaft mindestens fünf Jahre lang bestanden hat.
Zwei Jahre nach Erteilung der Daueraufenthaltsgenehmigung muss
im Falle der nichtehelichen Gemeinschaft der Nachweis erbracht
werden, dass die Gemeinschaft noch besteht.
Auch
Familienmitglieder im ersten Verwandtschaftsgrad von Südafrikanern
oder von Daueraufenthaltsberechtigten haben ein Recht auf Daueraufenthaltsgenehmigung.
Zu beachten ist, dass Kinder unter 21 Jahre von Daueraufenthaltsberechtigten
innerhalb von 2 Jahren nach dem 21. Geburtstag ihren Status als
Daueraufenthaltsberechtigte bestätigen lassen müssen.
-
Vorherige
Staatsangehörigkeit oder Daueraufenthaltsberechtigung
-
Vorherige
Staatsangehörigkeit
Personen,
die einmal die südafrikanische Staatsangehörigkeit innehatten,
haben in bestimmten Fällen ein automatisches Daueraufenthaltsrecht.
In
einigen Fällen ist die südafrikanische Staatsangehörigkeit
noch intakt, auch wenn zusätzlich die Staatsangehörigkeit
eines anderen Landes angenommen worden ist. Sollte eine südafrikanische
Staatsangehörigkeit aufgrund von Geburt jedoch verloren worden
sein, besteht ein automatisches Recht auf Daueraufenthalt, das
offiziell bestätigt werden muss. Ebenso verhält es sich
etwa im Falle derjenigen, die zu einem früheren Zeitpunkt
die Staatsangehörigkeiten sowohl von Namibia (oder Südwestafrika)
als auch von Südafrika innehatten und denen die südafrikanische
aufgrund politischer Veränderungen aberkannt worden ist.
-
Vorherige
Daueraufenthaltsgenehmigung
Bei
Personen, die bereits einmal eine Daueraufenthaltsgenehmigung
erhalten haben, den Wohnsitz in Südafrika für
eine Zeitlang aufgegeben haben und ihn nun wieder aufnehmen
möchten, lohnt sich in den allermeisten Fällen
eine Prüfung der Gültigkeit der Daueraufenthaltsgenehmigung.
Da die Angaben, die für einen entsprechenden Antrag
gemacht werden müssen, häufig nur aus der Erinnerung
des Antragstellers möglich sind, aber dennoch über
das Ergebnis entscheiden, ist eine vorherige Beratung besonders
zu empfehlen.
-
Freiwillige,
gemeinnützige oder wohltätige Aktivität
Personen,
die in Südafrika freiwilligen oder wohltätigen
und gemeinnützigen Tätigkeiten nachgehen wollen,
können eine für bis zu 3 Jahre gültige Besuchergenehmigung erhalten.
Aus der Natur einer solchen Aktivität ist hier eine
Vergütung in Form eines Gehalts ausgeschlossen.
Voraussetzung
ist
-
der
Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung des Aufenthaltes
(wobei der Begriff „ausreichend“nicht definiert
ist),
oder
-
die
Bestätigung der Kostenübernahme durch die wohltätige
Organisation oder gemeinnützige Stelle.
Für
die in Abschnitt 4. genannten Aktivitäten gibt es
keine Möglichkeit, eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu
erlangen.
-
Ausbildung,
Studium, Praktikum, Referendariat, akademisches Sabbatjahr,
Forschung
-
Studiengenehmigung
Wer
in Südafrika eine Schule, Universität oder andere
Ausbildungsstätte besuchen möchte, kann eine Studiengenehmigung erhalten.
Vorgelegt werden muss ein Schreiben der Ausbildungsstelle,
in dem die provisorische Annahme des Antragstellers und
die Länge des Studiums oder Kurses genannt werden.
Der Inhaber einer Studiengenehmigung, sofern er
nicht mehr Schüler ist, darf einer Nebentätigkeit
von maximal 20 Stunden pro Woche nachgehen.
Alle
Antragsteller müssen (neuerdings) den Nachweis einer südafrikanischen
oder in Südafrika anerkannten Krankenversicherung erbringen.
Antragsteller unter 21 Jahren müssen einen von den Erziehungsberechtigten
beauftragten Vormund in Südafrika haben.
-
Praktische
Ausbildung, Praktikum, Referendariat, praktisches Jahr
Die
Einordnung von praktischer Arbeit im Rahmen einer Ausbildung,
eines Studiums oder Referendariats bereitet im südafrikanischen
Einwanderungsrecht seit Jahren Probleme. Je nach Auslegung
der jeweiligen Vertretung der Behörde wurde in der
Vergangenheit eine Besucher-, Studien- oder Arbeitsgenehmigung erteilt.
Erschwerend kommt nun hinzu, dass die jüngste Gesetzesänderung
in ihrer Definition von “Arbeit”jede Aktivität
mit einschließt, die Arbeit gleichkommt, ob sie vergütet
ist oder nicht. Auch werden Arbeit oder Studium für
eine Zeit bis zu 3 Monaten nicht mehr von der Besuchergenehmigung umfasst
und erfordern somit eine Studien- oder Arbeitsgenehmigung.
Es
ist zu erwarten, dass ab sofort für Tätigkeiten,
die im Rahmen eines in Südafrika oder im Heimatland
noch laufenden Studiums durchgeführt werden, eine Studiengenehmigung,
und für solche außerhalb eines Studiums eine Arbeitsgenehmigung erforderlich
sein wird. Im ersteren Fall wird voraussichtlich eine entsprechende
Bestätigung der Universität oder höheren
Schule vorgelegt werden müssen. Da das juristische
Referendariat in Südafrika in der Form einer festen
Anstellung bei einer Kanzlei abgeleistet wird, definiert
die Behörde die Auslandsstation des deutschen Referendariats
meist als „Arbeit“. Die Erfahrung wird zeigen,
ob ein Schreiben des jeweiligen Oberlandesgerichts als
zuständige Ausbildungsstelle des Referendars genügen
wird, um diese Auslegung zu ändern, so dass eine Studiengenehmigung genügt.
Auch
gibt es im Rahmen der Besuchergenehmigung eine sehr
vage formulierte neue Klausel, nach der es einem Besucher
unter bestimmten Umständen erlaubt werden kann zu
arbeiten. Es ist möglich, dass Praktika und Referendariate
in Zukunft hierunter fallen werden. Die Voraussetzungen
der jeweils einschlägigen Genehmigungsart werden jeweils
anwendbar.
-
Akademisches
Sabbatjahr, Forschung
Personen,
die in Südafrika ein akademisches Sabbatjahr verbringen
oder Forschung betreiben möchten, können eine
für bis zu 3 Jahre gültige Besuchergenehmigung erhalten.
Voraussetzung
ist:
-
Nachweis
ausreichender Mittel zur Bestreitung des Aufenthaltes (wobei
der Begriff „ausreichend“nicht definiert ist),
oder
-
Bestätigung
der Kostenübernahme durch einen lokale Organisation
oder einen Gastgeber;
-
Nachweis
für und Erklärung zur geplanten Tätigkeit
(zwar ist dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben,
aber es ist zu erwarten, dass es gefordert werden wird).
Der
Begriff „akademisches Sabbatjahr“ist im Gesetz nicht
definiert und im allgemeinen Sprachgebrauch als „Freistellung“bekannt.
Wovon und zu welchem Zweck die Freistellung im Zusammenhang mit
dieser Genehmigung erfolgen kann, bleibt abzuwarten.
-
Daueraufenthaltsgenehmigung
Für
die in Abschnitt 5. genannten Aktivitäten gibt es keine Möglichkeit,
eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu erlangen.
-
Unselbständige
Arbeit
Wer
in Südafrika eine Stelle suchen oder annehmen möchte,
muss eine Arbeitsgenehmigung erlangen. Hier ist
zwischen verschiedenen Kategorien zu wählen, je nach
Art der Tätigkeit, Länge des Aufenthalts und
Qualifikation bzw. Erfahrung des Antragstellers.
Wie
in nahezu allen Kategorien (siehe unten unter „Allgemeines“),
muss auch für die Arbeitsgenehmigungen ein
gültiges Rückflugticket, das den beantragten
Zeitraum abdeckt, vorgelegt oder eine Kaution in Höhe
des Wertes eines solchen Tickets geleistet werden. Im Falle
der Arbeitsgenehmigungen jedoch kann die Kaution
auch durch eine schriftliche Verpflichtung des Arbeitgebers
ersetzt werden, gegebenenfalls für die Kosten einer
Rückführung ins Heimatland aufzukommen.
-
Allgemeine
Arbeitsgenehmigung
Die
klassische Arbeitsgenehmigung ist die sogenannte allgemeine
Arbeitsgenehmigung. Hier muss der Arbeitgeber nachweisen,
dass er sich vergeblich bemüht hat, einen lokalen Kandidaten
zu rekrutieren (unter anderem durch Nachweis der Ausschreibung
der Stelle) und dass er besonderen Bedarf für die speziellen
Qualifikationen, Fähigkeiten oder Erfahrung des Antragstellers
hat.
Von
der Ausschreibung der Stelle in Zeitungen ist
seit der jüngsten Gesetzesänderung niemand mehr
befreit. Bisher war dies z.B. für Schlüsselpositionen
auf Managementebene, qualifizierte Köche, Ärzte
und Praktiker im medizinischen Bereich sowie diverse Experten
im Filmbereich auf saisonaler Basis der Fall.
Neuerdings
müssen die Qualifikationen des Antragstellers in jedem Fall
von den südafrikanischen Behörden evaluiert werden, was
kosten- und zeitaufwendig ist.
-
Quoten–Arbeitsgenehmigung
Die Quoten–Arbeitsgenehmigung wird
an eine festgesetzte Zahl von Ausländern vergeben,
die nachweislich einen bestimmten akademischen Grad und/oder
eine bestimmte Anzahl von Jahren an Berufserfahrung besitzen.
Wer einen Berufs- oder akademischen Abschluss und (möglichst
einschlägige) Berufserfahrung von zwei Jahren oder
mehr hat, qualifiziert sich in der Regel für diese
Genehmigung. Hier muss nicht vom Arbeitgeber begründet
und bewiesen werden, dass die Position nicht mit einem
Südafrikaner oder Daueraufenthaltsberechtigten besetzt
werden kann.
Neuerdings
ist keine „Ausbildungsgebühr“von 2% des
Bruttogehalts mehr an die Einwanderungsbehörde zu
leisten. Auch muss das Arbeitsministerium nicht mehr befragt
werden. Besonders interessant ist, dass eine Genehmigung
erteilt werden kann, ohne dass ein Arbeitsangebot oder
ein Vertrag des zukünftigen Arbeitgebers vorliegen.
Ein Vertrag muss spätestens innerhalb von 90 Tagen
ab Genehmigungserteilung nachgereicht werden. Somit ist
wieder eingeführt worden, was früher als Arbeitssuchendengenehmigung bekannt
war.
Neuerdings
müssen –wie bei der allgemeinen Arbeitsgenehmigung -
die Qualifikationen des Antragstellers von den südafrikanischen
Behörden evaluiert werden, was kosten- und zeitaufwendig
ist.
-
Außergewöhnliche
Fähigkeiten
Personen
mit außergewöhnlichen Fähigkeiten oder
Qualifikationen kann eine Arbeitsgenehmigung für
außergewöhnliche Fähigkeiten allein
aufgrund dieser Fähigkeiten und unabhängig von
einem vorliegenden Arbeitsangebot erteilt werden. Der Begriff „außergewöhnlich“ist
nicht definiert. Allerdings müssen die Fähigkeiten
durch eine ausländische oder lokale Behörde,
oder durch einen anerkannten lokalen akademischen, kulturellen
oder Wirtschaftsverband und weitere Nachweise und Dokumente
bestätigt werden.
Die Arbeitsgenehmigung
für außergewöhnliche Fähigkeiten ist
drei Jahre lang gültig und verlängerbar.
-
Entsendung
Im
Falle von Entsendung oder Versetzung von Arbeitnehmern
zwischen Zweigstellen, verwandten oder angegliederten Firmen
kann eine Entsendungsarbeitsgenehmigung erteilt
werden. Hier ist der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert,
aber die Genehmigung ist auf zwei Jahre beschränkt
und nicht verlängerbar.
-
Im
Ausland vergütete Arbeit für ausländischen
Arbeitgeber
Ausländer,
die von einer ausländischen Firma angestellt und im
Ausland bezahlt werden, ihre Tätigkeit aber von Südafrika
aus ausüben müssen oder wollen, ohne dass eine
lokale Firma im Spiel ist, qualifizierten sich bislang
für eine Langzeit-Besuchergenehmigung. Die
entsprechende Vorschrift ist abgeschafft worden, und so
wird sich in der Praxis herausstellen, ob und gegebenenfalls
mit welcher Genehmigungsart diese Personen sich länger
als drei Monate lang in Südafrika aufhalten dürfen.
-
Daueraufenthaltsgenehmigung
Eine Daueraufenthaltsgenehmigung für
Arbeitnehmer kann in den unter Punkt 6.1. und 6.3. genannten
Fällen unter nahezu identischen Bedingungen erteilt
werden. Auch qualifizieren sich Ausländer für
die Daueraufenthaltsgenehmigung, die über einen
Zeitraum von 5 Jahren eine Arbeitsgenehmigung unter dem
Einwanderungsgesetz von 2003 innehatten. Mit Ausnahme des
unter Punkt 6.3. genannten Falles der Arbeitsgenehmigung
für außergewöhnliche Fähigkeiten muss
in allen Fällen ein unbefristetes Arbeitsangebot vorgelegt
werden.
-
Unternehmen
mit dauerhaftem Bedarf an ausländischen Arbeitnehmern
Eine
für größere Unternehmen mit einem dauerhaften
Bedarf an ausländischen Arbeitnehmern geeignete Genehmigung
ist die sogenannte Körperschaftsgenehmigung.
Sie wird nicht den einzelnen ausländischen Arbeitnehmern,
sondern dem Unternehmen selbst erteilt und erlaubt es ihm,
regelmäßig eine genehmigte Anzahl an Ausländern
in genehmigten Positionen einzustellen.
Die
Unternehmen müssen ihren Bedarf an ausländischen
Arbeitskräften darlegen. Wie bei der Quoten-Arbeitsgenehmigung ist
auch hier die an die Behörde zu leistende „Ausbildungsgebühr“von
2% abgeschafft worden. Nach Erteilung der Körperschaftsgenehmigung kann
das Unternehmen Ausländer rekrutieren, die unter Vorlage
ihrer persönlichen Unterlagen in einem vereinfachten
Verfahren eine Arbeitsgenehmigung in Verbindung mit
der Körperschaftsgenehmigung erhalten. Die Körperschaftsgenehmigung bietet
Unternehmen Flexibilität und Planungssicherheit.
-
Selbständige
Arbeit, Unternehmertum
Die
sogenannte Unternehmergenehmigung wird Ausländern
erteilt, die in Südafrika ein neues Unternehmen gründen
oder ein existierendes Unternehmen teilweise oder ganz übernehmen
wollen. Während die Einführung verheerend restriktiver
Bedingungen im Rahmen der jüngsten Gesetzesänderung
durch Proteste der Öffentlichkeit, vieler Experten
und des Immigration Advisory Board verhindert werden
konnte, wurden dennoch einige unsinnige, nicht notwendige
oder unangemessene Voraussetzung verabschiedet.
-
Voraussetzungen
Die
folgenden Voraussetzungen sind nun zu erfüllen:
-
Mindestinvestition
Ein
Wirtschaftsprüfer muss bestätigen, dass aus dem Ausland
stammende
-
Barmittel
in Höhe von R 2,5 Millionen,
-
Sacheinlagen
im Wert von R 2,5 Millionen, oder
-
Barmitteln
in Höhe von R 2 Millionen sowie Sacheinlagen
in Höhe von R 0,5 Millionen
zur
Verfügung stehen, um in den Buchwert des
Unternehmens investiert zu werden.
Die
genannte Mindestinvestition kann allerdings herabgesetzt
oder ganz erlassen werden, wenn eine Empfehlung des Wirtschaftsministeriums
vorliegt oder das Unternehmen in einen der Industriezweige
fällt, die gemäß Vorschrift im nationalen
Interesse liegen. Hierzu gehören:
-
Informations-
und Kommunikationstechnologie
-
Kleidung
und Textilien
-
Chemie
und Biotechnologie
-
Verarbeitung
landwirtschaftlicher Produkte
-
Metall-
und Mineralienverarbeitung
-
Automobilherstellung
-
Tourismus
-
Handwerk
-
Geschäftsplan
Ein
ausführlicher Geschäftsplan muss darlegen, dass das Untenehmen
sich kurz- und langfristig tragen wird.
-
Anstellung
von Südafrikanern
Jeder
Unternehmer muss sich verpflichten, 5 südafrikanische Staatsbürger
oder Daueraufenthaltsberechtigte dauerhaft anzustellen.
-
Fristen
und Verlängerung
Nach
2 Jahren muss der Unternehmer der Behörde darlegen, dass die
oben genannten Voraussetzungen erfüllt worden sind, und jeweils
im Abstand von 2 Jahren danach, dass sie weiterhin erfüllt
werden.
-
Daueraufenthaltsgenehmigung
Eine Daueraufenthaltsgenehmigung
für Unternehmer kann unter nahezu identischen
Bedingungen erlangt werden.
-
Finanzielle
Unabhängigkeit, Rente, Pension
-
Rentner
/ Pensionäre
Die Rentnergenehmigung wird
Ausländern jeden Alters erteilt, die ausreichende
finanzielle Mittel nachweisen können, um sich in Südafrika
zur Ruhe zu setzen. Die Inhaber dieser Genehmigung können
sich dauerhaft oder saisonal in Südafrika aufhalten
und nach Belieben ein- und ausreisen.
Die
Voraussetzungen für eine Rentnergenehmigung sind
durch die jüngste Gesetzesänderung sinnvoller
und konsequenter gestaltet, aber in einigen Punkten auch
erschwert worden.
Nachzuweisen
ist:
-
Ein
aus dem Ausland stammendes monatliches Einkommen von R
20 000 aus einer Rente oder Pension, aus einem lebenslangen
und unwiderruflichen sonstigen Anspruch oder aus einem
Rentenkonto; oder
-
„Kombiniertes
Vermögen“(ohne Mindesthöhe), aus
dem ein monatliches Einkommen von R 20 000 gesichert
ist.
Die
genannten Voraussetzungen gelten pro Person, so dass das Einkommen
und Vermögen von Ehe- oder Lebenspartnern isoliert betrachtet
wird und sich jeder Partner unabhängig vom anderen qualifizieren
muss.
Dem
Antragsteller kann es erlaubt werden zu arbeiten, wenn er nachweist,
dass kein Staatsbürger oder Daueraufenthaltsberechtigter die
Position zu besetzen bereit, willens und fähig ist.
Die Rentnergenehmigung kann
für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren ausgestellt
und unbegrenzt um jeweils weitere 4 Jahre verlängert
werden.
-
Finanziell
Unabhängige
Wie
oben unter Punkt 1.2. dargelegt, können finanziell
Unabhängige, die sich länger als 3 Monate in
Südafrika aufhalten wollen, ohne einer genehmigungspflichtigen
Beschäftigung oder Aktivität nachzugehen, nicht
mehr problemlos eine verlängerte Besuchergenehmigung erhalten.
In
den meisten Fällen entscheiden sich finanziell Unabhängige
für die Rentnergenehmigung, auch wenn sie noch
lange nicht das Rentenalter erreicht haben.
Ihnen
bleibt ebenso die Möglichkeit, eine Unternehmergenehmigung zu
beantragen (unter Erfüllung aller Voraussetzungen),
die ihnen die Option gibt, aber nicht die Pflicht auferlegt,
selbst im Unternehmen mitzuarbeiten.
-
Daueraufenthaltsgenehmigung
Finanziell
Unabhängige können eine Daueraufenthaltsgenehmigung in
den Kategorien Unternehmer oder Rentner unter
den oben jeweils für die befristeten Genehmigungen
genannten Bedingungen erlangen.
Alternativ
kann eine Daueraufenthaltsgenehmigung für finanziell
Unabhängige erworben werden, wenn Vermögen
im Wert von R 7,5 Millionen nachgewiesen und eine einmalige
Gebühr von R 75 000 nach Genehmigungsbewilligung an
die Behörde geleistet wird. (Die
Beträge lagen bisher bei R 20 Millionen bzw. R 100
000. Sie wurden nach großem Protest - unerheblich
- herabgesetzt. Aufgrund der hohen Gebühr und der
weitaus günstigeren Alternative der Rentnergenehmigung wird
diese Kategorie aber nach wie vor ungenutzt bleiben.)
IV.
Allgemeines
-
Kaution
Mit
allen aufgeführten Anträgen auf befristete Genehmigungen
muss seit der jüngsten Gesetzesänderung eine
Kaution in Höhe des Wertes eines Flugtickets ins Heimatland
geleistet werden. Wie oben teilweise dargelegt, kann diese
Voraussetzung in einigen Fällen durch Vorlage eines
gültigen Rückflugtickets, das den beantragten
Zeitraum abdeckt, oder im Falle der Arbeitsgenehmigungen durch
eine schriftliche Verpflichtung des Arbeitgebers ersetzt
werden, gegebenenfalls für die Kosten einer Rückführung
ins Heimatland aufzukommen.
-
Ort
der Einreichung
Grundsätzlich
kann jeder Antrag bereits im Heimatland, bzw. dem Land, in dem
ein dauerhafter Wohnsitz gehalten wird, bei der Botschaft oder
dem Konsulat der Republik Südafrika eingereicht werden. Je
nach Ermächtigung der jeweiligen Auslandsvertretung kann der
Antrag dort entschieden werden oder wird zur Entscheidung nach
Pretoria weitergeleitet.
Alternativ
kann ein Ausländer, der sich bereits in Südafrika aufhält,
vor Ort einen Antrag auf Änderung des Aufenthaltsstatus stellen,
also etwa vom Status eines Besuchers zu dem eines Arbeitsnehmers,
Studenten, Rentners oder Unternehmers.
In
der Vergangenheit gab es vielfach Diskussion über die Frage,
ob Ausländer bereits mit der Intention nach Südafrika
einreisen dürfen, vor Ort eine Arbeits- oder andere Genehmigung
zu erwerben. Die Vorschrift, die dies ausdrücklich erlaubte,
ist mit der jüngsten Gesetzesänderung abgeschafft worden.
Das neue Gesetz enthält zwar keine Einschränkung hinsichtlich
der Möglichkeit, den Status innerhalb Südafrikas zu ändern.
Allerdings darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Einreise
unter der Angabe falscher Tatsachen erreicht wurde.
-
Verlängerungen
Fast
alle befristeten Genehmigungen können innerhalb Südafrikas
verlängert werden. Die Entsendungsgenehmigung und
die oben nicht dargestellte Austauschgenehmigung sind
beispielsweise nicht verlängerbar. Zu beachten ist,
dass alle Anträge auf Verlängerung oder Statusänderung
mindestens 30 Tage vor Ablauf der gültigen Genehmigung
gestellt werden müssen. Ein Versäumen dieser
Frist führte bisher zu einer erhöhten Gebühr.
Nach dem aktuellen Gesetz kann der Antrag sogar abgelehnt
werden, wenn keine ausreichende Begründung für
den „verspäteten“Antrag geliefert wird.
Dies gilt obskurer weise auch dann, wenn die zu verlängernde
oder zu ändernde Genehmigung von Anfang an nur 30
Tage galt.
-
Aufenthaltsmöglichkeiten
für Familienmitglieder von Antragstellern
Die
Rechte der den Antragsteller begleitenden Familie (d.h.
Ehe- oder Lebenspartner und finanziell abhängige Kinder)
sind je nach Genehmigungsart unterschiedlich. Bei manchen
Genehmigungen ist die Familie automatisch in die Genehmigung
des Hauptsantragstellers eingeschlossen, bei anderen haben
die Familienmitglieder Anspruch auf Besuchergenehmigungen
zum Zwecke der Begleitung des Genehmigungsinhabers,
und bei wieder anderen müssen sich die Familienmitglieder
im eigenen Namen für eine Genehmigung qualifizieren
und einen entsprechenden Antrag stellen. Sobald Kinder
die Schule oder höhere Ausbildungsstellen besuchen,
muss für sie in jedem Fall eine gesonderte Studiengenehmigung eingeholt
werden, solange sie nicht die Daueraufenthaltsgenehmigung erlangt
haben.
Der
Begriff „Lebenspartner“schließt seit der jüngsten
Gesetzesänderung gleich- oder gegengeschlechtliche eheähnliche
Gemeinschaften nur dann ein, soweit diese entweder in Südafrika
begründet oder im Heimatland offiziell anerkannt sind.
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Besuch
Die
Familie von Inhabern einer Besuchergenehmigung (zur
Verfolgung von freiwilliger, gemeinnütziger oder wohltätiger
Arbeit, für ein akademische Sabbatjahr oder Forschung)
hat ein Recht auf Erteilung einer entsprechend lange gültigen Besuchergenehmigung.
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Verwandte
Die
Familienmitglieder von Inhabern einer Verwandtengenehmigung müssen
sich jeweils im eigenen Namen für eine Genehmigung
qualifizieren. Meist fallen sie in die zweite Verwandtschaftsstufe
und können daher selbst eine Verwandtengenehmigung erhalten
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Studierende
Die
Familie von Inhabern einer Studiengenehmigung hat
ein Recht auf Erteilung einer entsprechend lange gültigen Besuchergenehmigung.
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Arbeitnehmer
Die
Familie von Inhabern einer Arbeitsgenehmigung hat
ein Recht auf Erteilung einer entsprechend lange gültigen Besuchergenehmigung.
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Unternehmer
Die
Familie von Inhabern einer Unternehmergenehmigung hat
ein Recht auf Erteilung einer entsprechend lange gültigen Besuchergenehmigung.
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Rentner/Pensionäre
Die
Familie von Inhabern einer Rentnergenehmigung hat kein Recht
auf Erteilung einer Besuchergenehmigung. Die Familienmitglieder
müssen sich jeweils im eigenen Namen für eine
Genehmigung qualifizieren.
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Daueraufenthaltsberechtigte
Die
Familie von Antragstellern einer Daueraufenthaltsgenehmigung in
den meisten Kategorien wird in den Antrag mit einbezogen.
Ausgenommen hiervon ist beispielsweise die Familie eines
Antragstellers auf Daueraufenthaltsgenehmigung in der
Kategorie Rentner. In den Fällen, in denen die
Familie nicht automatisch in den Antrag miteinbezogen werden
kann, besteht nach Erhalt der Genehmigung des Hauptantragstellers
die Möglichkeit, einen Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung
auf der Grundlage der Verwandtschaft mit diesem zu
stellen.
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Natur
der Daueraufenthaltsgenehmigung
Die Daueraufenthaltsgenehmigung gibt
ihrem Inhaber maximale Freiheit in Bezug auf Ein- und Ausreise
sowie Aktivität innerhalb Südafrikas. In einigen
Kategorien oder Einzelfällen werden den Ausländern
Bedingungen und/oder Beschränkungen auferlegt. Nach
spätestens fünf Jahren ist jedoch jeder Daueraufenthaltsberechtigte
frei in der Wahl seiner Aktivität.
Die Daueraufenthaltsgenehmigung hat
keinen Einfluss auf die Staatsangehörigkeit. Der Inhaber
kann einen mit den Worten „Nicht-Staatsangehöriger“versehenen
südafrikanischen Personalausweis (identity document oder ID
document) erhalten, aber keinen südafrikanischen
Reisepass.
Im
Einzelfall ist eingehend darüber nachzudenken, ob
der Erhalt der Daueraufenthaltsgenehmigung angestrebt
werden sollte, da dies dazu führen kann, dass gewisse
Steuervorteile verloren gehen.
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Einfluss
der Gesetzesänderung auf existierende Genehmigungen
und laufende Anträge
Alle
bereits erteilten Daueraufenthaltsgenehmigungen behalten
ihre Gültigkeit und werden von Gesetzesänderungen
nicht beeinflusst.
Alle
bereits erteilten befristeten Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit,
können aber nach Ablauf nur gemäss den Anforderungen
des jeweils geltenden Gesetzes verlängert oder erneuert werden.
Für
Anträge, die bei Inkrafttreten von Gesetzesänderungen
noch nicht entschieden sind, muss nach rechtsstaatlichen Prinzipien
die Gesetzeslage gelten, die zum Zeitpunkt der Einreichung des
Antrags herrschte.
V.
Kommentar
Mancher
mag das südafrikanische Einwanderungsrecht als restriktiv
und als der Gewinnung von Investitionen wenig zuträglich empfinden.
Ohne die Gesetzgeber sonderlich in Schutz nehmen zu wollen, ist
hier dennoch zu bedenken, dass Südafrika eines der Hauptziele
für Zuwanderer aus dem gesamten afrikanischen Kontinent ist
und mit seinem Rechtsstaat und seiner vergleichsweise gesunden
Wirtschaft für die meisten Nachbarn ein politisches und wirtschaftliches
Paradies darstellt.
Dadurch
hat Südafrika eine nicht unbeachtliche Zahl an illegalen Einwanderern
insbesondere aus den direkten Nachbarländern zu verzeichnen.
Außerdem herrschen weiterhin vielfach Korruption und Betrug.
Diese Probleme gilt es zu bekämpfen und entsprechend in Gesetzen
zu berücksichtigen, ohne nach Herkunftsland oder Hautfarbe
der Antragsteller zu diskriminieren.
Die
meisten Europäer können einen legalen Weg finden,
in Südafrika zu bleiben und der gewünschten Tätigkeit
nachzugehen. Nicht immer einfach ist es jedoch, die passende
Genehmigungsart zu erkennen. Auch ist zu bedenken, dass
es immer strengere Kontrollen –etwa am Arbeitsplatz
oder zu Hause - in Bezug auf Verletzungen und Umgehungen
der Gesetze gibt. Ein Verbleiben im Land nach Auslaufen
der Aufenthaltsgenehmigung wird mit Strafen geahndet. Wer
einmal ausgewiesen wurde, hat keinen Anspruch auf spätere
Genehmigungen und insbesondere nicht auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung.
Ebenso haben Arbeitgeber von Ausländern oder Grundeigentümer
mit ausländischen Mietern ganz besondere Pflichten,
die nicht unterschätzt werden sollten.
IMCOSA
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Salani
kakuhle
Julia
Willand
Geschäftsführerin
/ Assessor iuris / Immigration Practitioner
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